SEPA-Standard Version 3.0
Seit dem 21. November 2016 gilt eine neue Version (3.0) des SEPA-Standards für Lastschriften im europäischen Zahlungsraum. Welche Änderungen des Zahlungsverkehrs sind wichtig?
Entscheidende Änderung
Die Basislastschrift COR1 (Euro-Eillastschrift) gibt es nun nicht mehr. Bisher als COR1 abgerechnete Lastschriften wurden automatisch in CORE-Basislastschriften umgewandelt. CORE-Basislastschriften erscheinen vereinfacht: Die Vorlagefrist für die erstmalige Lastschrift wird nun auf einen Arbeitstag festgelegt. Die erstmalige Lastschrift muss nicht mehr als Sequenztyp „FRST“, sondern kann stattdessen als „RCUR“ eingereicht werden.
Vier Sequenztypen
SEPA unterscheidet bei den Debitoren von Lastschriften zwischen Privat- und Firmenkunden. Beide konnten bisher die Basislastschrift (CORE) und die Euro-Eillastschrift (COR1) verwenden. Für Firmenkunden gibt es zusätzlich die Firmenlastschrift (B2B). Bei allen Lastschriftarten werden einzelne Transaktionen einem bestimmten Sequenztyp zugeordnet.
Lastschriften für Privatkunden (B2C) und für Firmenkunden (B2B) können mithilfe der Basislastschrift SEPA Core Direct Debit Scheme (CORE) abgewickelt werden. Deren Regelungen sind im EPC Rulebook Version 9.2 festgehalten.
Ausschließlich für den B2B-Bereich
Für Firmenkunden ist zusätzlich die Firmenlastschrift SEPA Business to Business Direct Debit Scheme (B2B) vorgesehen. Diese darf ausschließlich im B2B-Bereich eingesetzt werden. Die Regelungen dafür sind im EPC Rulebook version 7.2 zu finden.
Fristen verschiedener Lastschriften
- Bei CORE-Basislastschriften sind Vorabinformation über den Betrag und das Fälligkeitsdatum (D) mindestens 14 Arbeitstage (D-14) vor dem Fälligkeitsdatum an den Zahlungspflichtigen (Debitor) zu übermitteln.
- Die Vorlauffristen (= Vorlaufzeiten, Vorlagefristen bei der Bank) von Erstlastschriften, Einzellastschriften und Folgelastschriften betragen mindestens einen Arbeitstag (D-1) und maximal 14 Arbeitstage vor dem Fälligkeitsdatum (D-14).
Die Ausführung einer Lastschrift erfolgt am Fälligkeitstag (D).
Rechte des Debitors
- Bei autorisierten Lastschriften gilt: Der Debitor der Basislastschrift kann bis zu acht Wochen nach dem eingetretenen Belastungstag Rückbuchungen anfordern. Achtung: Für B2B-Lastschriften ist eine solche Rückbuchung nicht vorgesehen.
- Bei unautorisierten Rückbuchungen gilt: Für CORE- und B2B-Lastschriften kann der Debitor bis zu 13 Monate nach Belastungstag Rückbuchungen anfordern.
- Bei Privatkunden darf der Verrechnungszeitraum einer Rückgabe durch die Bank fünf Arbeitstage nach der Verrechnung der CORE-Lastschrift nicht überschreiten. B2B-Firmenlastschriften haben eine Frist von zwei Tagen.
Ausblick für November 2017
Zum 19. November 2017 treten die neuen Regelwerke „2017 SEPA Direct Debit Core Rulebook Version 1.0“ und „2017 SEPA Direct Debit Business to Business Rulebook Version 1.0“ in Kraft. Mit den kommenden Regelungen wird sich der erlaubte Verrechnungszeitraum bei B2B-Firmenrücklastschriften von zwei auf drei TARGET2-Arbeitstage erhöhen.